Ab 1. Oktober: Neue Corona-Maskenregeln für Arzt- und Psychotherapiepraxen
Ab dem 01.10.2022 eine “FFP2-Maskenpflicht” für Patienten und Besucher beim Betreten von Arztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen.
Ab dem 01.10.2022 eine “FFP2-Maskenpflicht” für Patienten und Besucher beim Betreten von Arztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen.