Ablauf
Bitte melden Sie sich für ein Erstgespräch über unser Anmeldeformular, per E-Mail oder telefonisch an. Anschließend wird mit Ihnen ein zeitnaher Termin für das Erstgespräch vereinbart.
Während des Erstgespräches verschaffen wir uns gemeinsam ein Bild von Ihrer Symptomatik und besprechen die verschiedenen Behandlungsmöglichkeiten.
Bei Bedarf werden weitere Sitzungen vereinbart oder Sie werden auf die Warteliste aufgenommen.
Bitte bringen Sie zum Erstgespräch Ihre Versichertenkarte mit. Ein Überweisungsschein ist nicht notwendig.
Sollten Sie den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie bitte mindestens zwei Werktage vorher ab. Da wir eine reine Bestellpraxis sind, wird jeder Termin für unsere Patienten immer extra reserviert. Kommt ein Patient nicht zum vereinbarten Termin ohne rechtzeitig abzusagen, haben wir keine Möglichkeit den Termin an einen anderen Patienten zu vergeben. Dies stellt für unsere Therapeuten einen Verdienstausfall dar, den wir Ihnen zum Teil als „Ausfallhonorar“ in Rechnung stellen müssen. Wir hoffen diesbezüglich auf Ihr Verständnis.
Gesetzliche Krankenkassen
Die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung wird in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Private Krankenkassen
Da wir einen Versorgungsauftrag von der kassenärztlichen Vereinigung haben, haben wir leider nur sehr wenige Behandlungskapazitäten für Patienten der privaten Krankenkassen.
Bitte beachten Sie auch, dass die Kostenübernahme der privaten Krankenkassen nicht einheitlich geregelt ist. Bitte informieren Sie sich vor Beginn bei Ihrer Krankenkasse, ob eine Kostenübernahme erfolgt, lassen Sie sich die Antragsunterlagen zusenden und reichen Sie uns diese bitte ein. Bei privaten Krankenkassen, Selbstzahlern und der Beihilfe stellen wir die Rechnungen über erbrachte Therapieleistungen an Sie als Patienten, nicht an Ihre Krankenkasse. Für die Begleichung der Rechnung sind Sie als Versicherter verantwortlich.
Berufsgenossenschaften, Bundespolizei, Feuerwehr, Bundeswehr
Bei den Behandlungen für die Berufsgenossenschaften benötigen wir eine Überweisung des Durchgangsarztes (D-Arzt). Bei Behandlungen von Patienten der Bundespolizei oder Feuerwehr benötigen wir einen Überweisungs- bzw. Abrechnungsschein. Bei Bundeswehrangehörigen benötigen wir eine Überweisung des Truppenarztes. Eine Behandlung und Kostenübernahme ist bei diesem Kostenträger in der Regel problemlos.