Ab 1. Oktober: Neue Corona-Maskenregeln für Arzt- und Psychotherapiepraxen
Ab dem 01.10.2022 eine “FFP2-Maskenpflicht” für Patienten und Besucher beim Betreten von Arztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen.
Ab dem 01.10.2022 eine “FFP2-Maskenpflicht” für Patienten und Besucher beim Betreten von Arztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen.
Auch während der Corona Pandemie machen psychische Erkrankungen keine Pause. Deshalb sind wir selbstverständlich weiterhin für Sie da, jedoch mit einigen Besonderheiten.