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Einzeltherapie

Eine psychotherapeutische Einzelsitzung dauert meistens 50 Minuten und findet in der Regel in einem wöchentlichen Rhythmus statt.

Ambulante Psychotherapie kann in allen Psychotherapieverfahren als Einzeltherapie, in einer Gruppe oder als Kombination von Einzel- und Gruppenpsychotherapie durchgeführt werden. Die Häufigkeit der Sitzungen kann je nach Verfahren und Behandlungsverlauf variieren und wird individuell von Patientin bzw. Patient und Therapeutin bzw. Therapeut vereinbart. Eine psychotherapeutische Einzelsitzung dauert meistens 50 Minuten und findet in der Regel in einem wöchentlichen Rhythmus statt. Vor Beginn der eigentlichen Psychotherapie erfolgen zunächst der Erstkontakt im Rahmen einer Sprechstunde sowie mehrere probatorische Sitzungen (Kennlernsitzungen).

In der Sprechstunde soll festgestellt werden, ob ein Verdacht auf eine psychische Störung vorliegt und weitere fachliche Hilfe notwendig wird. Dabei erfolgt auch eine Beratung sowie eine erste Verdachtsdiagnosestellung mit entsprechender Behandlungsempfehlung. Der Patient hat die Möglichkeit erste Fragen zu stellen und einen Eindruck vom Therapeuten zu bekommen.
Wird im Rahmen der Sprechstunde die Notwendigkeit einer ambulanten Psychotherapie festgestellt und der Therapeut verfügt über freie Behandlungskapazitäten werden mit dem Patienten die probatorischen Sitzungen durchgeführt. In diesen Sitzungen wird die Symptomatik vor dem lebensgeschichtlichen Hintergrund genauer erfasst. Der Patient sollte die ersten Stunden prüfen, ob er sich in der Therapiesituation aufgehoben und verstanden fühlt und ob für ihn ein vertrauensvolles Gespräch mit dem Therapeuten möglich ist.
Entscheiden sich nach den probatorischen Sitzungen beide für die Psychotherapie, wird zunächst ein Antrag bei der Krankenkasse gestellt. Erfolgt die Bewilligung der Krankenkasse, wird mit der eigentlichen Therapie begonnen.

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, PTV 10 („Ambulante Psychotherapie in der gesetzlichen Krankenversicherung“), Stand: Februar 2017

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