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Häufige Fragen

Wer trägt die Kosten für die Psychotherapie?

Gesetzliche Krankenkassen

Die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung werden in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Private Krankenkassen

Da wir einen Versorgungsauftrag von der kassenärztlichen Vereinigung haben, haben wir leider nur sehr wenige Behandlungskapazitäten für Patientinnen und Patienten der privaten Krankenkassen.

Bitte beachten Sie auch, dass die Kostenübernahme der privaten Krankenkassen nicht einheitlich geregelt ist. Bitte Informieren Sie sich vor Beginn einer psychotherapeutischen Behandlung bei Ihrer Krankenkasse, ob eine Kostenübernahme erfolgt, lassen Sie sich die Antragsunterlagen zusenden und reichen Sie uns diese bitte ein. Bei privaten Krankenkassen, Selbstzahlern und der Beihilfe stellen wir die Rechnungen über erbrachte Therapieleistungen an Sie als Patientin/Patienten, nicht an Ihre Krankenkasse. Für die Begleichung der Rechnung sind Sie als Versicherte/Versicherter verantwortlich.

Berufsgenossenschaften, Bundespolizei, Feuerwehr, Bundeswehr

Bei den Behandlungen für die Berufsgenossenschaften benötigen wir eine Überweisung des Durchgangsarztes (D-Arzt). Bei Behandlungen von Patientinnen und Patienten der Bundespolizei oder Feuerwehr benötigen wir einen Überweisungs- bzw. Abrechnungsschein. Bei Bundeswehrangehörigen benötigen wir eine Überweisung des Truppenarztes/-ärztin. Eine Behandlung und Kostenübernahme ist bei diesen Kostenträgern in der Regel problemlos.

Benötige ich einen Überweisungsschein?

Gesetzlich und privat Krankenversicherte können nach Terminvereinbarung direkt ohne Überweisung zu uns kommen. Für Angehörige der Berufsgenossenschaften, Bundespolizei, Feuerwehr und Bundeswehr benötigen wir einen Überweisungs- oder Abrechnungsschein.

Wie lange ist die Wartezeit für ein Erstgespräch?

In der Regel bekommen Sie bei uns innerhalb von 1-2 Wochen einen Termin für ein Erstgespräch (Psychotherapeutische Sprechstunde). Sollte sich im Erstgespräch herausstellen, dass eine Psychotherapie notwendig ist, hängt die Wartezeit für den Psychotherapiebeginn von den aktuellen Behandlungskapazitäten und Ihrer zeitlichen Flexibilität ab.

Wie lange dauert eine Sitzung?

Eine Sitzung beginnt meist zur vollen Stunde und dauert in der Regel 50 Minuten. Bei therapeutischer Notwendigkeit können auch Doppelstunden (100 min) durchgeführt werden.

Wie läuft eine Psychotherapie ab?

In der Sprechstunde soll festgestellt werden, ob ein Verdacht auf eine psychische Störung vorliegt und weitere fachliche Hilfe notwendig wird. Dabei erfolgt auch eine Beratung sowie eine erste Verdachtsdiagnosestellung mit entsprechender Behandlungsempfehlung. Die Patientin/der Patient hat die Möglichkeit erste Fragen zu stellen und einen Eindruck von der Therapeutin/dem Therapeuten zu bekommen.

Wird im Rahmen der Sprechstunde die Notwendigkeit einer ambulanten Psychotherapie festgestellt und die Therapeutin/der Therapeut verfügt über freie Behandlungskapazitäten, werden mit der Patientin/dem Patienten die probatorischen Sitzungen durchgeführt. In diesen Sitzungen wird die Symptomatik vor dem lebensgeschichtlichen Hintergrund genauer erfasst. Die Patientin/der Patient sollte die ersten Stunden prüfen, ob sie/er sich in der Therapiesituation aufgehoben und verstanden fühlt und ob für ihn ein vertrauensvolles Gespräch mit der Therapeutin/dem Therapeuten möglich ist.

Entscheiden sich nach den probatorischen Sitzungen beide für die Psychotherapie, wird zunächst ein Antrag bei der Krankenkasse gestellt. Erfolgt die Bewilligung der Krankenkasse, wird mit der eigentlichen Therapie begonnen.

Kann ich einen vereinbarten Termin auch wieder absagen?

Jeder Termin wird extra für Sie bei dem Therapeuten reserviert. Sollten Sie in Ausnahmefällen eine Sitzung nicht wahrnehmen können, haben Sie bis zu zwei Werktage vor dem geplanten Termin Zeit, diesen abzusagen. Das ermöglicht uns in der Regel den Termin anderweitig zu vergeben. Da uns dies bei einer späteren Absage (innerhalb von zwei Werktagen) nicht mehr möglich ist, führt das zu einem Verdienstausfall bei der Therapeutin/dem Therapeuten. Einen Teil dieses Verdienstausfalls müssen wir Ihnen dann leider in Form eines Ausfallhonorars in Rechnung stellen. Die Höhe des Ausfallhonorars beträgt 50€ und wird von den Krankenkassen nicht erstattet.

Was ist, wenn die Chemie nicht stimmt?

Eine wichtige Wirkvariable in der Psychotherapie ist die vertrauensvolle und stabile Patient/in – Therapeut/in Beziehung. Wenn man dem anderen aber mit einem unguten Gefühl gegenübersitzt, wird es den Therapieerfolg deutlich reduzieren. Als Patientin/Patient sollte man auf sein Bauchgefühl achten. Warnt Sie dieses schon in den ersten Stunden, sollten Sie darauf vertrauen, denn erfahrungsgemäß wird dies auch in weiteren Stunden nicht besser. Da bei uns an den meisten Standorten mehrere Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten arbeiten, besteht hier auch oft die Möglichkeit eines Behandlerwechsels.

Manchmal kann aber auch die Therapeutin/der Therapeut das Gefühl haben, das er einer Patientin/einem Patienten aufgrund irgendwelcher Gründe nicht gut helfen kann. Auch hier schlägt dann die Therapeutin/der Therapeut einen Behandlerwechsel vor, um für die Patientin/den Patienten die optimale psychotherapeutische Versorgung zu gewährleisten.

Wann sollte mein Kind psychotherapeutische Hilfe in Anspruch nehmen?

Wenn Eltern das Gefühl haben, dass ihr Kind unter einer psychischen Störung leidet und sie ihrem Kind nicht die ausreichende oder angemessene Unterstützung bei der Bewältigung der Probleme geben können, wäre es empfehlenswert psychotherapeutische Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Folgende beispielhaft aufgeführte Probleme oder Auffälligkeiten sind Hinweise auf eine Behandlungsnotwendigkeit:

  • beginnende Beziehungsstörungen zwischen Säugling und Eltern
  • Einschlaf- und Durchschlafstörungen des Kindes
  • Fütter- und Gedeihstörungen
  • Kinder bewältigen altersgemäße Schritte nicht wie z. B.
    • sauber und trocken werden
    • Kontakt zu anderen Kindern aufnehmen
    • Ertragen der Trennung von den Eltern in Kindergarten und Schule.
  • altersunangemessenes Einnässen und Einkoten
  • Sprachstörungen, z. B. Sprachentwicklungsstörungen, Stottern
  • Hyperkinetisches Syndrom, mangelnde Konzentration, Lernstörungen, große motorische Unruhe
  • Kontakt- und Beziehungsstörungen
  • körperliche Erkrankungen wie Asthma, Neurodermitis, Kopfschmerzen, Rückenschmerzen und Bauchschmerzen mit unklarem medizinischem Befund
  • Essstörungen (Magersucht, Ess-Brechsucht und Esssucht)
  • Suchtverhalten
  • Rückzugsverhalten
  • selbstverletzendes Verhalten wie Schneiden und Ritzen der Haut
  • unsoziales Verhalten wie Stehlen, Weglaufen, Schule schwänzen, Aggressionen.
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